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Die "Betreute Grundschule" steht Kindern während der stundenplanmäßigen Schulzeit offen, welche die Vorklassen oder Grundschulen in Michelstadt besuchen. Bitte beachten Sie hierzu die "Empfehlungen für die Einrichtungen und Durchführung von Betreuungsangeboten an Grundschulen" des Kultusministerium, die als Aushang im MiKADo eingesehen werden können.
Für die pädagogische und koordinierende Leitung aller Kindergärtem und MiKADOs ist Frau Anni Resch Telefon 0160 91347594 zuständig. Sie ist während der Öffnungszeiten erreichbar.
Für die Belegung und die Gebühren der Kindergärten und MiKADos ist Herr Heinz Seitz, Telefon 06061 74133, zuständig. Er ist während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung erreichbar. Weitere Ansprechpartner siehe unter Anmeldung
Anmeldung Anmeldeformulare können Sie unter der nachstehenden Adresse anfordern/abholen: Magistrat der Stadt Michelstadt, Kindergartenverwaltung, Abt. Kinder & Jugend, Stadthaus, Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt |
Ansprechpartner: | Herr Heinz Seitz Zimmer 218 2.OG Frau Beate Heckler Zimmer 215 2.OG | TEL.74-133 TEL.74-182
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| E-Mail kindertagesstaetten@michelstadt.de | FAX 74-178 |
MiKADo I Stadtschule in Michelstadt
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halbtags - 7:30 - 9:15 Uhr und 11:25 - 13:00 Uhr - Betreuungspauschale € 62,50
verlängert halbtags - 11.25 - 14.15 Uhr - Betreuungspauschale € 95,00 + Verpflegung 63,00 € ganztags - 7:30 - 16:15 Uhr - Betreuungspauschale € 120,00 + Verpflegung € 63,00 Ansprechpartner: Frau Jana Jost, Tel. 06061 922167 |
MiKADo II Schule am Hollerbusch in Stockheim
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halbtags - 7:30 - 9:15 Uhr und 11:25 - 13:00 Uhr - Betreuungspauschale € 62,50 Ansprechpartner: Frau Maria Seip, Tel. 06061 7000920 |
MiKADo III Einhard-Schule in Steinbach
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halbtags - 7:30 - 9:15 Uhr und 11:25 - 13:00 Uhr - Betreuungspauschale € 62,50 Ansprechpartner: Frau Elisabeth Losing Tel. 06061 9699823 |
Tageweisebetreuung besteht in allen drei Einrichtungen. Kosten pro Tag 5 €.
Die Betreuungspauschale ist stets für einen vollen Monat und am 1. eines jeden Monats für den
laufenden Monat fällig. In wirtschaftlichen Notfällen kann die Kostenübernahme beim zuständigen
Kreisjugendamt beantragt werden.
Regelungen und Bestimmungen für die Betreute Grundschule - MiKADo |
Als Standortgemeinde und Träger der Einrichtung haben wir folgende Regelungen und Bestimmungen festgelegt, um deren Beachtung wir bitten: - Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Wenn die festgelegte Höchstbelegung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.
- Das Angebot berücksichtigt vorrangig Anmeldungen von Kindern
- alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter - deren Eltern beide berufstätig sind - mit besonderem Betreuungsbedarf - Die Anmeldung eines Kindes bedarf der Schriftform und ist für ein ganzes Schuljahr bindend. Sie sollte bis zum 15. eines Monats für den kommenden Monat erfolgen!
- Kündigungen während des Schuljahres können nur mit besonderer Begründung erfolgen und bedürfen der Schriftform.
- Der Ausschluss eines Kindes aus dem Betreuungsangebot ist möglich, wenn es sich und andere Kinder durch sein Verhalten gefährdet und trotz pädagogischer Maßnahmen keine Verhaltensänderung feststellbar ist.
- Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
- Das Betreuungsangebot erfolgt vor der Unterrichtszeit von 7:30 bis 9:15 Uhr und nach dem Unterricht ab 11:25 bis 13:00 Uhr bzw. bis 16:15 Uhr (Stadtschule). Während der Schulferien ist das Betreuungsangebot durchgehend von 7:30 Uhr bis 16:15 geöffnet. Das Entgelt für die Ferienbetreuung zusätzlich zum Grundentgelt beträgt pro Tag für MIKADo-Kinder € 2,50 halbtags und € 4,00 ganztags, für Nicht-MIKAD0-Kinder € 8,00 halbtags und € 12,00 ganztags. Das Entgeld ist bei der Anmeldung barzu entrichten. Anmeldungen müssen immer 2 Wochen vor Ferienbeginn bei den Erzieherinnen erfolgen. Für die Ferienbetreuung ist eine Mindestzahl von 5 Kindern erforderlich.
- Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt das MIKADo geschlossen.
- Das Betreuungsangebot wird von qualifizierten Kräften, die in engem Kontakt zur Grundschule stehen, durchgeführt. Als Ziel gilt die verlässliche Betreuung, verbunden mit sinnvoller Beschäftigung und Erziehung.
Michelstadt, im März 2006
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