Hundeanmeldung

Für die Erhebung einer Hundesteuer im Stadtgebiet der Stadt Michelstadt gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 8.11.2011 beschlossene Satzung.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss binnen zwei Wochen nach Aufnahme erfolgen, zur Anmeldung ist es erforderlich einen Rassenachweis zu erbringen.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundemarke ausgegeben. Diese ist bei Abmeldung wieder zurückzugeben.

Die Steuersätze betragen:

  • für den ersten Hund: 48 € jährlich
  • für den zweiten Hund: 66 € jährlich
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 72 € jährlich
  • für gefährliche Hunde 600 € jährlich

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem der Hund in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Die Hundesteuer wird am 1. Juli eines Kalenderjahres für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember fällig.
Auf Antrag kann, für Einzelfälle, unter Vorlage eines Nachweises Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen gewährt werden.
Für Hunde aus Tierheimen des Tierschutzvereins Odenwald e.V. oder der Tiere in Not Odenwald ist eine befristete Steuerbefreiung möglich.
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne der Satzung sind.

Kontakt

 

Adresse:

Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG

 

Ansprechpartner:

Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
e-Mail: recoulle@michelstadt.de

Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
e-Mail: hanst@michelstadt.de

Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
e-Mail: richstein@michelstadt.de 

 

 

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag:
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch:
13.30 – 18.00 Uhr