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Cannabis-Konsumverbot auf dem Michelstädter Weihnachtsmarkt

Zum Schutz von unseren jungen Besuchern hat die Stadt Michelstadt mit der Allgemeinverfügung vom 4. November 2024 den Konsum von Cannabis auf dem gesamten Marktgelände des Michelstädter Weihnachtsmarktes während der Marktöffnungszeiten verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet. Die gesamte Allgemeinverfügung ist hier zu finden.

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Stadthaus,
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
Telefon: 06061 - 74-0
Telefax: 06061 - 74-174

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