Zum Hauptinhalt springen

Aufsichtspflicht im Freibad beachten

Der Sommer hat gerade erst begonnen und zeigt sich von der besten Seite. Die sommerlichen Temperaturen laden zum Schwimmbadbesuch ein. Gestern waren rund 2.800 Besucherinnen und Besucher in unserem Waldschwimmbad – es war also richtig viel los. Unsere Fachangestellten für Bäderbetriebe haben die Aufsicht für das gesamte Bad und stehen euch bei Fragen, Anliegen und natürlich Notfällen zur Verfügung.

Denkt bitte daran: Trotz des Schwimmbadpersonals liegt die Aufsichtspflicht für die Kinder vollständig bei den Eltern. Besonders Kinder, die noch nicht schwimmen können, müssen immer im Auge behalten werden, da sie am und im Wasser in ständiger Gefahr schweben zu ertrinken. Auch Schwimmhilfen bietet keinen vollständigen Schutz, da sie defekt sein oder die Kinder herausrutschen können. Deshalb benötigen Kinder im und am Wasser ununterbrochen eine Aufsichtsperson.

Falls wir ein nicht schwimmfähiges Kind unbeaufsichtigt im oder am Wasser antreffen, können wir ein kurzzeitiges Schwimmbadverbot oder bei Nichteinsicht ein Hausverbot für die gesamte Saison aussprechen. Solche Maßnahmen wollen wir vermeiden.

Bitte beachten Sie dies – dann steht dem Spaß nichts mehr im Wege.

Zurück
Kontakt
Magistrat der Stadt Michelstadt

Stadthaus,
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
Telefon: 06061 - 74-0
Telefax: 06061 - 74-174

Zum Kontaktformular


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch
13:30 - 17:30 Uhr