Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Dezember 2025 eine Änderung der Gebührenordnung für das Waldschwimmbad Michelstadt ab der Badesaison 2026 beschlossen.
Künftig werden freie Eintritte für Kinder (ab dem 6. Lebensjahr) und Jugendliche über eine rote (keine Schwimmfähigkeit, Einlass nur mit Aufsichtsperson) oder grüne Dauerkarte (Schwimmfähigkeit nachgewiesen, Einlass ohne Aufsichtsperson) ermöglicht, welche ausschließlich im Vorverkauf erworben werden kann. Freie Einzeleintritte während der Badesaison entfallen somit.
Erwerb der kostenfreien Dauerkarten noch bis 15. April 2026 möglich
Kinder und Jugendliche, die noch keine Dauerkarte besitzen, können sich diese bis zum 15. April 2026 an der Vorverkaufsstelle in der Zentrale des Stadthauses, Frankfurter Str. 3, Michelstadt, ausstellen lassen. Wer bereits im Besitz einer roten oder grünen Dauerkarte ist, kann diese während der Badesaison an der Schwimmbadkasse aktivieren lassen und somit weiterhin kostenlos das Waldschwimmbad nutzen.
