Mit dem startenden Frühjahr beginnt in der Natur auch wieder die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit brüten viele wildlebende Tiere und bringen ihren Nachwuchs zur Welt. Zum Schutz der Tiere gilt daher vom 1. März bis 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde in der Gemarkung Michelstadt. Nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Michelstadt müssen Hunde im genannten Zeitraum im gesamten Feld-, Forst- und Brachbereich, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Plätzen, Gewässern, Wegen und Gräben an der Leine geführt werden, um die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht zu stören. Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden. Hundehalter nehmen diesen Vorgang meist nicht wahr, wenn sich das Geschehen in dichtem Gras oder im Unterholz abspielt. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.
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