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Brennholzbestellung über den Forstzweckverband

In der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember 2023 können sich Bürger um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben. Die Zuteilung erfolgt im März/April 2024. In der Vergangenheit standen für den Brennholzverkauf auf der Fläche die Mitarbeiter von Hessen Forst als direkte Ansprechpartner für die Bürger zur Verfügung. Dieser Service kann durch die Kommunen oder dem Forstzweckverband nicht angeboten werden. Entsprechend wird der Brennholzverkauf ausschließlich über das Internet-Portal www.forst-odenwald.de angeboten. Hier können sich Bürger der Mitgliedskommunen um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben. Eine direkte persönliche Kontaktaufnahme mit dem Forstzweckverband ist für den Brennholzverkauf nicht möglich. Die Kommunen bieten über den Forstzweckverband an Wegen zur Holzabfuhr gepoltertes Hartlaubholz im Verbandsgebiet in einem begrenzten Umfang an.

Die Nachfrage nach Brennholz ist hoch - und damit auch der Preis. Immer mehr Menschen wollen sich für den Winter eindecken, doch die Produzenten können immer weniger anbieten. Um möglichst vielen Haushalten Brennholz zur Verfügung zu stellen, wird die Abgabemenge auf 10 Fm Hartlaubholz pro Haushalt begrenzt. Sollte die von Hessen Forst gemeldete Bereitstellungsmenge nicht die Nachfrage decken, wird das Portal früher geschlossen. Über eine Zuteilung des Holzes entscheidet dann der Eingang der Bestellung.

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