Michelstadt, 26. September 2024. Große Freude im Michelstädter Stadthaus: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25. September 2024 die Förderung von Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderverfahrens „KulturInvest 2024“ beschlossen und der Stadt für die denkmalschutzrechtliche Sanierung der Odenwaldhalle bis zu 9 Mio. Euro bewilligt.
„Wir freuen uns sehr über diese positive Nachricht aus Berlin, denn die Odenwaldhalle ist direkt nach dem Marktplatz die zweite soziale und kulturelle Mitte unserer Stadt“, erklärt Michelstadts Bürgermeister Dr. Tobias Robischon. „Die Anerkennung dieser Örtlichkeit als Kulturdenkmal nationalen Ranges - 1961 als Prototyp eines modernen hessischen Bürgerhauses eröffnet - erinnert uns daran, welche Schätze wir in unserer Stadt haben, auch wenn man das im Alltag nicht so wahrnimmt.“ Die Förderung leiste einen bedeutenden Beitrag, das kulturelle und soziale Leben an der Odenwaldhalle für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen, kurz gesagt für alle, wieder erblühen zu lassen.
Großen Anteil an dem positiven Verlauf des Förderantrags hat das Michelstädter Stadtparlament, das im Mai beschlossen hatte, den Antrag für Fördermittel aus dem Bundesprogramm „KulturInvest 2024“ zu stellen. Dieser wurde in enger Abstimmung zwischen Parlamentsmitgliedern aller Fraktionen und der Stadtverwaltung erarbeitet und im Juni fristgerecht eingereicht.
Ein Sanierungskonzept für die Odenwaldhalle wurde bereits im vergangenen Jahr in den städtischen Gremien beschlossen. Aufgrund des Denkmalschutzes können die Maßnahmen nur in einem bestimmten baulichen Rahmen erfolgen. Das Konzept umfasst den Umbau der Bühne zu einem separaten Raum, die Erneuerung der sanitären Anlagen, den Einbau eines Aufzuges für alle drei Stockwerke für einen barrierefreien Zugang, die Entkernung der ehemaligen Großküche sowie eine neue Dachkonstruktion mit Dachaufbau, dem Einbau neuer Fenster und Türen sowie einer neuen Heizungsanlage und die Erneuerung der Elektroanlagen mit Bühnentechnik.
Die nächsten Schritte werden nun gemeinsam mit den Verantwortlichen des Förderprogramms erarbeitet.
Ziel von „KulturInvest“ sind Maßnahmen wie Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubauten bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern. Die Auswahl der Projekte und Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.