Im Jahr 2023 werden die Schöffen für das Amtsgericht Michelstadt bzw. die Strafkammern des Landgerichts Darmstadt für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Hierfür sucht die Stadt Michelstadt interessierte Bürger/innen, die bereit sind, diese ehrenamtlichen Richtertätigkeiten wahrzunehmen.
Für dieses Ehrenamt kommen nur unbescholtene Bürger/innen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Stadt Michelstadt kann nur Einwohner/innen benennen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste hauptsächlich in Michelstadt wohnen. Zu dem Amt eines/r Schöffen/in sollen Mitglieder folgender Berufsgruppen nicht berufen werden: Richter/innen und Beamte/innen der Staatsanwaltschaft, Notare/innen und Rechtsanwälte/innen, gerichtliche Vollstreckungsbeamte/innen, Polizeivollzugsbeamte/innen, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer/innen sowie Personen, die nach der Verfassung ihrer Religionsgesellschaft zur Vornahme gottesdienstlicher oder entsprechender Handlungen hauptamtlich und auf Dauer berechtigt sind.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste wird diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dem Amtsgericht vorgelegt. Ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss wählt aus den von der Stadt und anderen Gemeinden vorgelegten Vorschlagslisten die bei Gericht benötigten Schöffen/innen bzw. Ersatzschöffen/innen aus. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Schöffenwahl für die Schöffenamtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Voraussichtlich im Mai 2023 wird die Stadtverordnetenversammlung die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Michelstadt beschließen.
Sie sind an der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe interessiert? Für diese Tätigkeit sind folgende persönliche Voraussetzungen notwendig:
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- wohnhaft in Michelstadt,- mindestens 25 und höchstens 69 Jahre zu Beginn der Amtszeit (01.01.2024),
Als Ausschlusskriterien gelten:
- eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten,
- ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat,
- ein laufendes Insolvenzverfahren.
Weitere Informationen finden Sie auch auf http://www.schoeffenwahl.de