Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Anmeldung einer Verbrennung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle. Pflanzliche Abfälle sind Abfälle, die auf den landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen. Sofern diese nicht durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren entsorgt werden können, ist es möglich die Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, zu verbrennen. Verboten ist es das Feuer mit Mineralölen oder mineralölhaltigen Produkten zu entfachen.
Die Verbrennung ist dem Ordnungsamt der Stadt Michelstadt zwei Werktag vorher anzuzeigen.
Ordnungsamt der Stadt Michelstadt
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: ordnungsamt@michelstadt.de