Abmeldung eines Hundes
Sie müssen Ihren Hund bei uns abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen.
- Sie den Hund nicht mehr besitzen (Verkauf, Entlaufen, Verstorben, etc.).
(Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung zurückzugeben!)
Stadt Michelstadt
Finanzabteilung
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: abgaben@michelstadt.de