Abmeldung eines Hundes

Sie müssen Ihren Hund bei uns abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen.
  • Sie den Hund nicht mehr besitzen (Verkauf, Entlaufen, Verstorben, etc.).

(Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung zurückzugeben!)

Stadt Michelstadt

Finanzabteilung
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt

E-Mail: abgaben@michelstadt.de