Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert oder aktualisiert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Bei Erstausstellung muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden
  • Aktueller Kinderreisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile

Kosten:

13,00 € Kinderreisepass

  6,00 € Aktualisierung/Verlängerung

    Kontakt

     

    Adresse:

    Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG

     

    Ansprechpartner:

    Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
    e-Mail: recoulle@michelstadt.de

    Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
    e-Mail: hanst@michelstadt.de

    Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
    e-Mail: richstein@michelstadt.de