30.10.2026

Am Lindenplatz gilt: Schrittgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge

Ob Auto, Motorrad, Fahrrad oder E-Scooter: Am Michelstädter Lindenplatz müssen alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das bedeutet, dass sie sich nur ungefähr so schnell fortbewegen dürfen wie ein zu Fuß gehender Mensch. In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten besondere Regeln, die ein sicheres Miteinander von Fuß- und Fahrverkehr ermöglichen sollen.

Im verkehrsberuhigten Bereich gilt:

  • Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.

  • Wer ein Fahrzeug führt, muss Rücksicht nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss gewartet werden.

  • Auch zu Fuß Gehende müssen Rücksicht nehmen und dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

  • Geparkt werden darf nur auf gekennzeichneten Flächen. Außerhalb dieser Flächen ist lediglich das Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen erlaubt.

Die Verkehrszeichen allein sorgen noch nicht für Sicherheit. Entscheidend ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen.

Die Stadt Michelstadt bittet daher insbesondere Eltern, Anwohnende, Lieferdienste und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden, am Lindenplatz besonders aufmerksam zu sein, die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und nur auf den gekennzeichneten Flächen zu parken.