Aktuelle Verhaltensregelungen zum Corona-Virus
Hier erhalten Sie Infomationen zum erweiterter Lockdown in Hessen, der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots, dem Homeschooling ab Montag, 11. Januar 2021, der Aussetzungen der Präsenzpflicht an Schulen, zur Kinderbetreuung und den Impfmöglichkeiten:
|Verlägerung der Regelung bis 14.02.2021|
Kinderbetreuung ab 11. Januar 2021
Landesweite Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie muss die Anzahl der Kontakte weiterhin reduziert werden, um so die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen. Daher ist es auch in Hessen erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar auf ein Minimum reduziert zu halten.
In diesem Zeitraum gilt weiterhin Folgendes:
- Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
- Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien und insbesondere das Kindeswohl werden die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht geschlossen; es wird seitens des Landes kein generelles Betretungsverbot ausgesprochen.
- Eltern werden gebeten, den vertrauensvollen Kontakt zu ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson zu suchen.
- Eltern, die für ihr Kind bzw. ihre Kinder dringend eine Betreuung benötigen, bekommen diese.
- Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, werden ebenfalls betreut.
- Es wird empfohlen, die Betreuung in Kindertageseinrichtungen in konstanten, voneinander getrennten Gruppen mit möglichst wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen durchzuführen. Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen.
|Elternbrief des Landes Hessen|
|Elternbrief der Stadt Michelstadt|
|Hygieneempfehlungen für Kinder|
Wichtige Bürgerinformation zu Impf-Abfolge und -Terminen
Ab dem 12. Januar 2021 können Personen, die der höchsten Prioritätsgruppe zugeordnet sind, Termine für eine persönliche Schutzimpfung vereinbaren.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach dem Impfstart in Hessen am Sonntag, 27. Dezember 2020, geht der Kampf gegen Corona in die zweite Phase:
Ab dem 12. Januar 2021 können Termine für die persönliche Schutzimpfung der Personen vereinbart werden, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören.
Dies sind in erster Linie Bürgerinnen und Bürger ab dem 80.Lebensjahr, die nicht in einem Alten- und Pflegeheim leben.
Die Regionalen Impfzentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt öffnen für diese Impfungen ab dem 19. Januar 2021.
|weitere Informationen zum Impfstart|
Allgemeine Information - Regeln bis 31.01.2021
|Alle allgemeinen Informationen im Überblick|
|Corona-Hilfe für Unternehmen|