Neue Bestattungsformen für Urnengräber auf dem Friedhof Michelstadt

Aufgrund des aktuellen Bestattungstrends wurden auf dem Friedhof in Michelstadt auf dem neu gestalteten Grabfeld unterhalb der Aussegnungshalle erstmals Urnengräber angelegt, bei denen die gärtnerische Pflege sowie Form und Material des Grabmales durch die Stadt vorgegeben werden. Das bedeutet, der Käufer der Grabstätte hat auf die Dauer der zwanzigjährigen Nutzungszeit keine gärtnerischen Pflegearbeiten durchzuführen. Die Gestaltung und Unterhaltung der Gesamtanlage wird von der Stadt übernommen. Informationen zu Kosten und Gebühren erhalten Sie gerne auf Anfrage bei uns. Beachten Sie bitte unsere neuen Friedhofsgebühren:

Kontakt

 

Friedhofsamt Michelstadt

Herr Hartmann
Frau Schickling (08 - 12 Uhr)
Frau Flath (08 - 14 Uhr)

Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
Tel. 06061-74-142 oder 06061-74-114 (vormittags)

 

Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Michelstadt

für Erdbestattungen (Sargbestattungen) bieten wir folgende Grabstätten an:

Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden im Todesfall innerhalb des Gräberfeldes der Reihe nach abgegeben. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb der Grabstät-te ist nicht möglich.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.440,00 € Graberwerb
-      500,00 € Graberwerb Kindergrab (bis 5 Jahre, 20 Jahre Ruhefrist)

 


Wiesengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Die Pflege der Grünfläche wird von dem Friedhofsamt übernommen. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.860,00 € Graberwerb incl. gärtnerische Pflege der Wiesenfläche

 


Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen in einer Einzel-, Doppel- oder einer mehrstelligen Grabstätte. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb der Grabstätte ist möglich.
In einer Wahlgrabstätte können pro Stelle zusätzlich 2 Aschenurnen bestattet werden.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.500,00 € Graberwerb, Einzel- bzw. Einzeltiefgrab
-         50,00 €/Jahr bei Verlängerung (weitere Bestattung)
-    1.980,00 € Graberwerb, Doppel- bzw. Doppeltiefgrab
-        66,00 €/Jahr bei Verlängerung (weitere Bestattung)
 

Auf den Friedhöfen in Michelstadt und in Vielbrunn besteht zusätzlich die Möglichkeit ein Wahlgrab mit besonderen Gestaltungsvorschriften zu erwerben. Bei Interesse überlassen wir Ihnen gerne die jeweiligen Gestaltungsvorschriften.

Muslimisches Bestattungsfeld (nur auf dem Friedhof Michelstadt)

Seit Sommer 2017 besteht die Möglichkeit eine Grabstätte auf einem noch nicht belegten Grabfeld zu erwerben, um eine Erdbestattung nach muslimischen Glauben durchzuführen.
Die Graberwerbskosten entsprechen den vorgenannten Preisbeispielen.

 

Für Urnenbestattungen bieten wir folgende Grabstätten an:

In Urnengrabstätten können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist möglich.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.110,00 € Graberwerb
-         37,00 €/Jahr bei Verlängerung (Zweitbestattung)

 

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für eine Urnenbestattung. Sie werden im Todesfall der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.


Anonyme Urnenreihengrabstätte (nur auf den Friedhöfen in Michelstadt und Vielbrunn)

Auf einer Rasenfläche erfolgt die Urnenbeisetzung ohne Namensnennung.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.140,00 € Graberwerb

In den jeweiligen Urnengemeinschaftsgrabanlagen werden Urnenbeisetzungen in den umliegenden Rasenflächen vorgenommen. Auf dem dortigen Zeichen der Erinnerung (Stele) erfolgt die Namensnennung in unterschiedlicher Art, Form und Kosten.

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.230,00 € Graberwerb incl. gärtnerischen Unterhaltung der Grünfläche
-       202,30 € bis 456,00 € für ein Namensschild an den jeweiligen Stelen

 

 

Seit Sommer 2017 besteht die Möglichkeit ein Urnenwahlgrab oder ein Urnenreihengrab in dem neu angelegten Grabfeld mit Vorgabe und Unterhaltung der gärtnerischen Gestaltung und des Grabmales zu erwerben.

-    20 Jahre Ruhefrist

Urnenwahlgrab (für zwei Urnen)

-    1.140,00 € Graberwerb mit dauerhafter Pflege der Gesamtanlage
-    1.500,00 € Erwerb Grabmal incl. Beschriftung und Versetzen (1m/0,30m/0,16m)

Urnenreihengrab

-       920,00 € Graberwerb mit dauerhafter Pflege der Gesamtanlage
-       675,00 € Liegestein (0,25m x 0,25m) incl. Schriftplatte aus Bronze (0,15m x 0,15m)

 

Es können Urnenbestattungen unter neu gesetzten Bestattungsbäumen vorgenommen werden. Auf dem dortigen Zeichen der Erinnerung (Findling) erfolgt die Namensnennung in Form eines Blattes aus Bronze

-    30 Jahre Ruhefrist

-    1.230,00 € Graberwerb mit dauerhafter Pflege der Gesamtanlage
-       202,30 € Namensblatt

Sternenkinder-Ruhestätte

Seit Oktober 2024 gibt es auf dem Michelstädter Friedhof die Sternenkinder-Grab- und -Gedenkstätte. Familien, die eine Fehlgeburt erlitten haben, können hier ihre Sternenkinder ohne eigene Kosten beisetzen. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, für diese oder bereits zuvor verstorbene Sternenkinder einen Namensstern an der Friedhofsmauer anzubringen und ihrer so zu gedenken. Über die Kosten des Sterns sowie über weitere Fragen hinsichtlich der Grabstätte erteilt das Friedhofsamt Michelstadt unter den Rufnummern 06061-74-142 oder 74-114 (vormittags) gerne Auskunft.

Der FriedWald Michelstadt

Ein buntes Gemisch von Nadel- und Laubbäumen und ein durch Buntsandstein geprägtes Landschaftsbild bestimmen im FriedWald Odenwald im hessischen Michelstadt das Erscheinungsbild.

Inmitten des Naturparks Geopark Bergstraße-Odenwald liegt der FriedWald, der in sanften Berghügeln zwischen Bensheim und Miltenberg bis auf 450 Meter ansteigt. Das 70 Hektar große Waldgebiet besticht durch seine vielfältige Flora und Fauna. Bei einem Spaziergang durch den hiesigen FriedWald stoßen Sie auf prächtige, bis zu 185 Jahre alte Buchen, Eichen und Kiefern.

Größe:
70 Hektar

Baumarten:
Ahorn, Birke, Buche, Douglasie, Eiche, Kiefer, Lärche, Linde, Tanne

Besonderheiten:
Alte Eichenallee, behindertengerechte Toilette am unteren FriedWald-Parkplatz

Region:
Odenwald

Bundesland:
Hessen

Eröffnung:
21. Juni 2002

Jüdischer Friedhof

Der Jüdische Friedhof in Michelstadt wurde etwa um 1700 angelegt. Er ist geschütztes Kulturdenkmal. Die älteste Grabinschrift, die heute noch lesbar ist, stammt aus dem Jahr 1725.

Auf dem neu angelegten Friedhofsteil können auch heute noch Erdbestattungen nach jüdischem Glauben vorgenommen werden. Es werden Einzel- und Doppelgrabstätten angeboten.

-    2.000,00 € Graberwerb für eine Dauergrabstätte

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.friedwald.de