Magistrat der Stadt Michelstadt

Der Bürgermeister und die Stadträte bilden den Magistrat der Stadt. Der Magistrat erledigt die laufende Verwaltung und ist nach § 66 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Verwaltungsbehörde einer Stadt. Er hat die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und in geeigneter Weise über wichtige Fragen der Stadtverwaltung zu informieren. Der Magistrat besteht in dieser Wahlperiode aus 10 Mitgliedern. Vorsitzender des Magistrats ist der Bürgermeister, der erste Stadtrat ist sein Vertreter.