Beglaubigungen durch das Bürgerbüro Michelstadt

Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z. B. von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

Ist die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar oder ggf. dem zuständigen Amts- oder Ortsgericht vorgenommen werden.

Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar oder ggf. dem zuständigen Amts- oder Ortsgericht vorgenommen werden.

Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden. Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks.
    Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen. Für Unterschriftsbeglaubigungen ist ein Personalausweis oder ein Pass erforderlich.

Kosten:

  • Beglaubigungen eines Schriftstückes: 5 Euro
  • Beglaubigung eines Schriftstückes für Rentenangelegenheiten: kostenlos
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 10 Euro

Ortsgericht:

Beglaubigungen bei Grundstücksangelegenheiten, Grundschuld, Hypothek, Löschungsbewilligung, Vereinsregister, Handelsregister und Erbschaftsangelegenheiten

Kontakt

 

Adresse:

Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG

 

Ansprechpartner:

Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
e-Mail: recoulle@michelstadt.de

Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
e-Mail: hanst@michelstadt.de

Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
e-Mail: richstein@michelstadt.de

 

 

Öffnungszeiten:

Erweiterte Öffnungszeiten des Service-Büros:

Montag - Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag:
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch:
13.30 – 18.00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat:
9.00 – 12.00 Uhr