Bebauungspläne
Zu einem unserer Handlungsschwerpunkte gehört das Thema "Stadtentwicklung". Sie können daher gerne die Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen der Stadt Michelstadt einsehen und erhalten auf Wunsch Kopien, die kostenpflichtig abgegeben werden.Bebauungspläne regeln für den jeweiligen Geltungsbereich die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, werden als Satzung beschlossen und sind dann als Ortsgesetz allgemein verbindlich. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach einem durch das Baugesetzbuch (BauGB) festgelegten Verfahren. Hierzu gehört auch eine Beteiligung der "Öffentlichkeit" sowie von Behörden und von sonstigen Trägern öffentlicher Belange. In der Regel sind eine frühzeitige Beteiligung und eine folgende Offenlage, also zwei Beteiligungsverfahren, vorgesehen.
Über die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Beteiligung der "Öffentlichkeit" an der Planung wird durch öffentliche Bekanntmachung im Odenwälder Echo informiert. Wenn Sie wissen möchten, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt und welchen Inhalt der Bebauungsplan hat, können Sie sich gern an die unten stehende Ansprechpartnerin wenden.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Michelstadt können auf der Seite „BürgerGis Odenwaldkreis“ eingesehen werden.
Bebauungspläne der Stadt Michelstadt .
Sie können über die drei Auswahlstriche oben links unter „Bauen & Wohnen im Odenwaldkreis“ einen Bebauungsplan auswählen
oder in der Auswahl eine Adresse auswählen, dann in der Karte mit einem Linksklick den Link zum Bebauungsplan aufrufen.
Kontakt
Adresse:
Bettina Schricker, Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Stadthaus, Frankfurter Straße 3, 2. OG, Zimmer 210
64720 Michelstadt
Telefon 06061-74-173
E-Mail: schricker@michelstadt.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
8.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Weitere Informationen: