Anmeldung in Michelstadt nach dem Bundesmeldegesetz

Herzlich Willkommen in Michelstadt und selbstverständlich auch "Herzlich willkommen" im Bürgerbüro - denn wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anmelden.

Meldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz Ausnahmen von der Meldepflicht vor:

  • Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
  • Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass) von den anzumeldenden Personen (insbesondere Personalausweise wegen Anschriftenänderung)
  • Heiratsurkunde
  • bei Kindern aktuelle Geburtsurkunde und
  • gegebenenfalls noch weitere Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung)

Kontakt

 

Adresse:

Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG

 

Ansprechpartner:

Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
e-Mail: recoulle@michelstadt.de

Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
e-Mail: hanst@michelstadt.de

Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
e-Mail: richstein@michelstadt.de