Gewerbeamt
In den Zuständigkeitsbereich des Gewerbeamts fallen die Aufgaben rund um den Betrieb eines dauerhaften oder vorübergehenden Gewerbes.
Als ersten digitalen Prozess in diesem Bereich bieten wir Ihnen die Anzeige des Betriebs eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach §6 des Hessischen Gaststättengesetzes an.
Online-Service zur Anzeige eines vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Kontakt
Ordnungsamt der Stadt Michelstadt
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: ordnungsamt@michelstadt.de