Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro Michelstadt

Wer in Michelstadt nur eine Nebenwohnung hat, sollte den Antrag bei der Behörde am Ort der Hauptwohnung stellen; dies ist einfacher und zweckmäßiger.

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.

Wegen der notwendigen Unterschrift muss der Antragsteller persönlich vorsprechen; dies gilt auch für Jugendliche unter 16 Jahren. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Falls Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder einen fremden Personalausweis finden, zeigen Sie dies bitte dem Bürgerbüro unverzüglich an.

Benötigte Unterlagen:

Der Antrag für einen Personalausweis wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, muss vorsorglich eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden.

Bei verheirateten oder verwitweten Ehefrauen ist die Heiratsurkunde immer erforderlich. Dies gilt auch für Männer, wenn sie bei der Eheschließung den Geburtsnamen der Ehefrau angenommen haben. Bei künftigen Anträgen - auch für Reisepässe - ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.

Wird erstmals ein Personalausweis beantragt oder wurde der bisherige Personalausweis verloren, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere mitzubringen, z. B. Reisepass.

Ein Lichtbild ist erforderlich. Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch.

Benötigt der Antragsteller den Personalausweis früher, wird ein sogenannter vorläufiger Personalausweis vom Bürgerbüro ausgestellt; in diesem Falle werden zwei Lichtbilder benötigt.

Die Lichtbilder müssen aus neuerer Zeit stammen, vorgeschriebene Größe: 35 x 45 mm ohne Rand und grundsätzlich ohne Kopfbedeckung. Sie müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, die die Erfassung der biometrischen Merkmale ermöglichen. Erfüllen die Fotos diese Ansprüche nicht, müssen sie leider von uns abgewiesen werden und die Neuausstellung des Personalausweises kann nicht erfolgen! Wie die neuen Passbilder aussehen sollen, können Sie der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Der Einzelhandel wurde über die Anforderungen an die neuen Lichtbilder informiert, so dass die dort angefertigten Fotos den Richtlinien entsprechen sollten.

Kosten:

  • 22,80 Euro: Ausstellung an Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro: Ausstellung an Personen über 24 Jahren
  • 10,00 Euro: Vorläufiger Personalausweis

Kontakt

 

Adresse:

Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG

 

Ansprechpartner:

Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
e-Mail: recoulle@michelstadt.de

Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
e-Mail: hanst@michelstadt.de

Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
e-Mail: richstein@michelstadt.de