Vor dem "Petri Heil" kommt ein gültiger Fischereischein!
Und der gilt maximal 10 Jahre und wird nur für Einwohner/-innen der Stadt Michelstadt ausgestellt.
Für "Neulinge" gilt:
Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Hinweise zur Verlängerung:
- Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr
und können vier Mal verlängert werden. - Fünfjahres-Fischereischeine können vier Mal
um fünf Jahre verlängert werden. - Zehnjahres-Fischereischeine können ein Mal verlängert werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (erhältlich beim Bürgerbüro)
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung; im übrigen der bisherige Fischereischein)
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
Kosten:
- Sonderfischereischein/Jahresfischereischein: 17,50 Euro
- Fünf-Jahresfischereischein: 45,00 Euro
- Zehn-Jahresfischereischein: 86,00 Euro
Regelung für Jugendliche:
Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren zukünftig ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben. Die Erteilung eines Jugendfischereischeins-Dokuments ist somit nicht mehr vorgesehen. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre entrichtet werden.
Die entsprechende Bescheinigung ist für die Jugendlichen in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils im Bürgerbüro erhältlich.
Kontakt
Adresse:
Stadthaus, Frankfurter Straße 3, EG
Ansprechpartner:
Julia Recoulle, Tel. 06061-74-143, Zimmer 4
e-Mail: recoulle@michelstadt.de
Jana Hanst, Tel. 06061-74-122, Zimmer 3
e-Mail: hanst@michelstadt.de
Leah Richstein, 06061-74-117 , Zimmer 3
e-Mail: richstein@michelstadt.de