Sanierungsplanung der Odenwaldhalle vorgestellt

Seit gut einem Jahr ist die denkmalgeschützte Odenwaldhalle in Michelstadt aufgrund erheblicher Baumängel geschlossen. Die Stadt hat verschiedene Untersuchungen und vorbereitende Schritte auf den Weg gebracht, um die Zukunft des seit 65 Jahren als Bürgerhalle genutzten Bauwerks zu klären.
Nun geht die Stadt den nächsten Schritt auf dem Weg zur Sanierung. Das mit der Vorplanung beauftragte Architekturbüro Pätzold Kremer Architekten PartG mbH hat gestern im gemeinsamen Sitzungstermin von Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, Haupt- und Finanzausschuss sowie Kultur-, Tourismus- und Marktausschuss die Ergebnisse vorgestellt.
Die bisherige Vorplanung sieht vor, die Odenwaldhalle in ihrer äußeren Form weitgehend zu erhalten. Eine wesentliche bauliche Ergänzung ist der geplante Einbau eines neuen Treppenhauses mit Aufzug. Damit soll ein barrierefreier Zugang zu den verschiedenen Ebenen des Gebäudes sowie ein weiterer Rettungsweg im Brandfall geschaffen werden.
Im Mittelpunkt steht die umfassende Sanierung des Bestands. Vorgesehen sind unter anderem eine vollständige Erneuerung der Dächer, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes sowie die Installation von moderner Gebäudetechnik. Die Räumlichkeiten im Inneren der Halle sollen dabei weitestgehend in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleiben.
„Unser Ziel ist es, das Gebäude in seinem vertrauten Erscheinungsbild unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu bewahren und gleichzeitig technisch, energetisch und funktional für die Zukunft aufzustellen“, erläuterte Bürgermeister Dr. Tobias Robischon. „Die jetzt vorgestellte Vorplanung zeigt, dass beides miteinander verbunden werden kann. Mit den nächsten Planungsschritten schaffen wir nun die Grundlage dafür, die Sanierung konkret vorzubereiten und die erforderlichen Fördermittel beantragen zu können.“
Um nun auf Grundlage der vorgestellten Ergebnisse die nächste Phase einzuleiten, bedarf es noch eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Danach können die erforderlichen Planungsleistungen für die nächste Bearbeitungsphase ausgeschrieben werden. Die Überführung der bisherigen Vorplanung in die Entwurfsplanung ist Voraussetzung für die Beantragung der in Aussicht gestellten Fördermittel. Erst nach Abschluss dieser Planungsphase mit der zugehörigen Kostenberechnung kann die Stadt einen konkreten Fördermittelantrag stellen.
Bereits im September 2024 wurden der Stadt für die denkmalschutzgerechte Sanierung der Halle Bundesmittel von bis zu 9 Millionen Euro im Rahmen des Förderverfahrens „KulturInvest 2024“ in Aussicht gestellt. Mit den Ergebnissen der nun anstehenden nächsten Planungsphase wird die Grundlage dafür geschaffen, diese Fördermittel nun tatsächlich beantragen zu können.
Künftige Nutzung der Odenwaldhalle im Blick
Die künftige Nutzung der Immobilie ist ebenfalls Bestandteil der weiteren Betrachtungen. Grundlage dafür ist ein Nutzungs- und Betriebskonzept, das vom Beratungsunternehmen Bevenue GmbH erarbeitet und bei der Sitzung vorgestellt wurde. Das Konzept empfiehlt, die bisherige Funktion als Ort für die Bürgerinnen und Bürger Michelstadts beizubehalten. Auch künftig sollte sie Vereinen, Schulen und anderen Gruppen für ihre Aktivitäten zur Verfügung stehen und Raum für kleinere Veranstaltungen, Theater und andere kulturelle Angebote, Ausstellungen, Seminare, Versammlungen und private Feierlichkeiten bieten. Dabei spielt auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des künftigen Betriebs eine wichtige Rolle. Eine deutlich umfangreichere Veranstaltungsnutzung würde zusätzliche Anforderungen an Technik, Organisation und Personal mit sich bringen und entsprechend höhere laufende Kosten verursachen. Ziel ist daher ein Nutzungskonzept, das dem bewährten Charakter der Halle als Bürgerhaus entspricht und zugleich einen langfristig tragfähigen Betrieb ermöglicht.
Darüber hinaus spielen weitere Anforderungen an die langfristige Nutzung eine Rolle. Dazu zählt auch der Bevölkerungsschutz. Aufgrund ihrer Größe, ihrer zentralen Lage und ihrer Infrastruktur bietet die Odenwaldhalle grundsätzlich gute Voraussetzungen, im Bedarfsfall ergänzend als Anlauf-, Betreuungs-, Informations- oder Notunterbringungsstelle genutzt zu werden. Entsprechende Möglichkeiten sollen daher bereits im Rahmen der Sanierung geprüft werden und – soweit technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar – berücksichtigt werden.
Externe Projektsteuerung soll Umsetzung begleiten
Für die weiteren Schritte und die spätere Ausführung wurde bereits beschlossen, eine externe Projektsteuerung einzusetzen, die nun ebenfalls mit ausgeschrieben wird. „Gerade bei einem Bauprojekt dieser Größenordnung müssen viele Beteiligte und zahlreiche einzelne Planungsschritte gut aufeinander abgestimmt werden. Mit einer externen Projektsteuerung schaffen wir zusätzliche fachliche Unterstützung für die komplexen Planungs- und Umsetzungsprozesse und können Kosten, Termine und Qualitäten über die gesamte Projektlaufzeit hinweg eng begleiten“, so der Bürgermeister und ergänzt: „Auch wenn die nächsten Schritte nun auf den Weg gebracht werden, ist mit einem kurzfristigen Beginn der Bauarbeiten nicht zu rechnen. Bis zum eigentlichen Start der Sanierung sind noch einige Vorarbeiten erforderlich.“
Wenn der Beschluss gefasst ist, in die nächste Leistungsphase einzusteigen, muss zunächst die Entwurfsplanung erarbeitet werden. Diese könnte nach derzeitiger Einschätzung im Spätsommer 2027 abgeschlossen sein und damit die Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel schaffen. Sofern das Verfahren planmäßig verläuft, wäre eine Fördermittelbewilligung Anfang 2028 möglich. Es folgen die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung und anschließend die Ausschreibung der Bauleistungen. Ein Baubeginn ist daher voraussichtlich frühestens 2029 möglich. Die eigentliche Sanierung wird nach derzeitiger Einschätzung rund zwei Jahre dauern und ist nach den derzeitigen Schätzungen mit Gesamtkosten von rund 20 Millionen Euro verbunden.




