Update von Hessen mobil: B 45 - Fahrbahnerneuerung in der Ortsdurchfahrt Bad König / Zell
Anfang Juni dieses Jahres wurde die Fahrbahn im Helmertweg in der Ortsdurchfahrt von Bad König/Zell aufgrund akuter Schäden erneuert. Ab Montag, den 26. Oktober beginnen nun die Bauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn im restlichen Streckenabschnitt unter Vollsperrung. Der zweite Bauabschnitt beginnt am Bahnübergang („An der alten Schule“) und endet an der Einmündung der Königer Straße in die Kreisstraße K 91.
Bereits ab Freitagmorgen, den 23. Oktober wird die gesamte Strecke vollgesperrt, um vorbereitende Arbeiten und eine Kanalsanierung im Inliner-Verfahren durchzuführen.
Während der Vollsperrung wird der Pkw-Verkehr über das vorhandene Straßennetz umgeleitet. Die Umleitung ist sowohl über die Landesstraße L 3414 bei Langenbrombach als auch über die K 92 bei Weiten-Gesäß möglich.
Die gesamte Baumaßnahme soll nach derzeitiger Planung am 6. November abgeschlossen werden.
Zur Fahrbahnerneuerung
Die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Zell ist beschädigt und muss erneuert werden, damit die Strecke bis zur Verkehrsfreigabe der Zeller Brücke im kommenden Jahr als sichere, witterungsunabhängige Umleitung für den Pkw-Verkehr zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Bauarbeiten wird die Asphaltschicht erneuert. Dazu wird die Fahrbahn zunächst abgefräst und anschließend eine neue Asphaltschicht eingebaut.
Der Abschnitt vom Bahnübergang bis zum Brückenbauwerk in der Königer Straße erhält eine zehn Zentimeter starke Tragdeckschicht.
Im weniger beschädigten Abschnitt von der Brücke bis zum Abzweig in die K 91 wird eine rund fünf Zentimeter starke Deckschicht eingebaut. Das Brückenbauwerk selbst wird bei der Asphaltsanierung ausgespart.
Zudem werden an mehreren Stellen lose Rinnenplatten ausgebaut sowie zwei zusätzliche Sinkkästen eingebaut.
Kosten der Fahrbahnerneuerung
Die Kosten für die Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf rund 280.000 Euro.
Obwohl sich die Straßen der Ortsdurchfahrt Zell in der Baulast der Stadt Bad König befinden, werden die Kosten für die Fahrbahnerneuerung vom Bund getragen, da die Ortsdurchfahrt während des Abbruchs und des Neubaus der Zeller Brücke als Umleitungsstrecke für den Pkw-Verkehr genutzt wird.
Die Stadt Bad König und das Land Hessen haben daher im vergangenen Jahr eine Vereinbarung geschlossen. Darin ist unter anderem geregelt, wie bei Schäden an der Umleitungsstrecke während der Bauzeit der neuen Talbrücke vorgegangen wird.




