Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Michelstadt verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG), insbesondere § 14, sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 2 HVBIT in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Michelstadt arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. michelstadt.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2023/WCAG 2.1) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download
    Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • Unser Mängelmelder, Kindergartenverwaltung und weitere digitale Angebote sind derzeit nicht barrierefrei bedienbar. Es handelt sich um ein Angebot eines Fremdanbieters, auf welches wir keinen Einfluss haben. Die Karten barrierefrei zu erstellen, würde einen unverhältnismäßigen und derzeit nicht zu leistenden Personal- und Kostenaufwand verursachen.
  • Es stehen keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Der damit verbundene Kostenaufwand ist aktuell von der Stadt nicht zu leisten.
  • Wir bemühen uns prinzipiell Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Vorhandene Inhalte werden nach und nach angepasst.

Falls Sie bestimmte Inhalte die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@michelstadt.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen oder wie wir Sie unterstützen können.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21. April 2026 erstellt und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. 

Die Aussagen zur Barrierefreiheit und deren Vereinbarung mit den Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf einer am 21. April 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Kontaktangaben und Melden von Barrieren

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungsweise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne per E-Mail an barrierefreiheit@michelstadt.de.

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

Stadt Michelstadt
Frankfurter Strasse 3
64720 Michelstadt
Tel.: 06061 74-0
E-Mail: stadtverwaltung@michelstadt.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Diese finden Sie hier:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

  • Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
  • Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
  • Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
  • Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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