Endbericht kommunale Wärmeplanung Michelstadt

Die Wärmewende in Deutschland ist ein zentrales Handlungsfeld für das Erreichen der nationalen Klimaziele, da die Wärmeerzeugung einen Großteil des Endenergieverbrauchs privater Haushalte ausmacht, der bislang aber nur in geringem Maße durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Damit die Wärmeversorgung in Zukunft unabhängig von fossilen Energieträgern, nachhaltig und sicher wird, sind weitreichende Veränderungen erforderlich.

Um Maßnahmen vorzubereiten und zu koordinieren wurden mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Bundesländer dazu verpflichtet, sicherzugehen dass auf kommunaler Ebene Wärmepläne erstellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Michelstadt zusammen mit der Nachbarkommune Erbach früh in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung eingestiegen. Im Jahr 2023 haben beide Kommunen einen gemeinsamen Förderantrag zur Erarbeitung der Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung ist der EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim im südhessischen Landkreis Bergstraße der Zuschlag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Städte Erbach und Michelstadt im Mai 2025 erteilt worden.

Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung liegt nun vor und kann hier eingesehen werden. Auch die Stadtverordnetenversammlung hat den Endbericht nochmal zur Kenntnis genommen, wie im Ratsinfosystem zu finden.

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Städte Erbach und Michelstadt wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Logo der Fördereinrichtungen

Weitere Informationen auch unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Förderkennzeichen: 67K29287
Laufzeit: 01.09.2024 – 31.08.2026