Bürgermeisterwahl 2027
In der Stadt Michelstadt mit 15.185 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege einer Direktwahl neu zu besetzen.
Die Stelle ist gemäß der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) nach Besoldungsgruppe B 3 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre (§ 39 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)).
Die Wahlzeit des amtierenden Bürgermeisters der Stadt Michelstadt endet am 16. September 2027, die neue Amtszeit beginnt am 17. September 2027.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Ausschluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 Hessische Gemeindeordnung (HGO) entsprechend.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlages erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.
Weitere Informationen können bei Bedarf beim
Wahlleiter der Stadt Michelstadt,
Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt, Telefon: 06061/74132
erfragt werden.
Nach § 66 Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit 22 KWO fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters auf.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. September 2026 findet die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am Sonntag, dem 4. April 2027, und eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 25. April 2027, statt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Einwohnern der Stadt Michelstadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Hier geht es zur vollständigen Bekanntmachung.
Die für die Aufstellung der Wahlvorschläge erforderlichen Unterlagen und Vordrucke können unter der obengenannten Anschrift oder per E-Mail unter berres@michelstadt.de sowie telefonisch (Matthias Nowak 06061/74132 oder Tina Berres 06061/74170) während der Dienstzeiten kostenfrei angefordert werden. Vordrucke können außerdem –mit Ausnahme des Formblatts für die Unterstützungsunterschrift- auf der Website des Landeswahlleiters für Hessen unter www.wahlen.hessen.de abgerufen werden.




