Abwasser / Sonderwasserzähler

Der Einbau eines Sonderwasserzählers (Gartenwasserzählers) zur Reduzierung der Wassergebühren muss formell eingereicht werden. Einen Antrag finden Sie weiter unten. 

Der Einbau muss durch ein zugelassenes Unternehmen erfolgen, der Zähler geeicht sein und eine abschließende Abnahme/Verplombung durch den Versorger durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Eigentümer.

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Telefon: 06061 74-300
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr