Beglaubigungen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Das Bürgerbüro kann in vielen Fällen die Beglaubigung durchführen.

Benötigte Unterlagen

  • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstücks
  • Bei Schriftstücken in fremder Sprache im allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen.
  • Personalausweis oder Pass

Kosten

  • Beglaubigungen eines Schriftstückes: 5 Euro
  • Beglaubigung eines Schriftstückes für Rentenangelegenheiten: kostenlos
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 10 Euro

 

Beglaubigungen bei Grundstücksangelegenheiten, Grundschuld, Hypothek, Löschungsbewilligung, Vereinsregister, Handelsregister und Erbschaftsangelegenheiten werden vom Ortsgericht durchgeführt. Weitere Informationen: Ortsgericht Michelstadt

Beglaubigungen von Geburts- und oder Heiratsurkunden fertigt das jeweilige zuständige Geburts-oder Heiratsstandesamt an.

Kontakt

Frau Weyrich

Bürgerbüro
Stadthaus

Telefon: 06061 74-300
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Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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