Durchfahrtsgenehmigung für Polleranlage Altstadtbereich
Die Stadt hat das Zugangssystem zur historischen Altstadt modernisiert und die Schranke in der Neutorstraße gegen eine automatisierte Polleranlage ausgetauscht.
Seit der Inbetriebnahme steht ein zeitgemäßes und flexibles Zugangssystem zur Verfügung.
Der elektronisch versenkbare Poller wird unverändert zu folgenden Zeiten ausgefahren, um die Durchfahrt zu unterbinden: freitags von 18.30 Uhr bis 5 Uhr, samstags von 13 Uhr bis 5 Uhr sowie sonn- und feiertags von 11.30 Uhr bis 24 Uhr.
Die Zufahrt in die Braunstraße bleibt außerhalb der Sperrzeiten wie gewohnt gewährleistet. Das automatisierte System ersetzt also lediglich die Verkehrsschranke. Während der bekannten und bereits in der Vergangenheit geltenden Sperrzeiten ist die Einfahrt weiterhin untersagt.
Ein Umfahren der Sperre über die Häfnergasse ist nicht mehr möglich, da diese im Zuge einer veränderten Verkehrsführung zur Sackgasse geworden ist. Die Einfahrt in die Häfnergasse ist somit den Anwohnern vorbehalten.
Berechtigte Personen können einen PIN-Code für das Absenken des Pollers während der Sperrzeiten beantragen. Sie erhalten auf digitalem Wege einen PIN-Code, mit dem sich der automatisierte Poller bei Bedarf absenken lässt, sodass die Zufahrt ermöglicht wird.
Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende des historischen Altstadtbereiches, die während der Sperrzeiten zwingend auf die Einfahrt mit einem Fahrzeug angewiesen sind sowie weitere Personen mit nachweislich berechtigtem Interesse (eine detaillierte Begründung ist erforderlich).
Die Ausnahmegenehmigung kann unter dem folgenden Link online beantragt werden.
Kontakt
Frau Zwaer
- allgemeines Ordnungsrecht
Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus
Telefon: 06061 74-105
E-Mail schreiben
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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