Durchfahrtsgenehmigungen Steinbach und Weiten-Gesäß / Vielbrunn
Bei der Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr können Durchfahrtsgenehmigungen für das gesperrte Teilstück der Einhardstraße zwischen der Dresdener Straße und der Mossauer Straße in Michelstadt-Steinbach sowie für den Verbindungsweg zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn beantragt werden.
Antragsberechtigt für die Ausnahmegenehmigung sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtteil haben.
Die Ausnahmegenehmigungen sind auf drei Jahre (01.01.2027 - 31.12.2029) befristet und werden personenbezogen ausgestellt.
Die Gebühren belaufen sich auf 11,00 Euro einmalig im Geltungszeitraum
Die Antragsstellung kann inklusive Bezahlprozess (über PayPal oder Vorkasse) online über unten stehende Links erfolgen.
Falls es sich um einen Sonderfall handelt, wenden sie sich bitte persönlich an dfg@michelstadt.de oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Siehe unten.
Neuer Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Die Online-Beantragung ist ab dem 01.12.2026 möglich.
Kontakt
Frau Zwaer
- allgemeines Ordnungsrecht
Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus
Telefon: 06061 74-105
E-Mail schreiben
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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