Fischereischein
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei unserem Bürgerbüro beantragen. Der Fischereischein gilt maximal zehn Jahre und wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Michelstadt ausgestellt.
Erstmalige Erteilung
Zunächst müssen ein Vorbereitungslehrgang und danach die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Verlängerung
- Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr
und können vier Mal verlängert werden. - Fünfjahres-Fischereischeine können vier Mal
um fünf Jahre verlängert werden. - Zehnjahres-Fischereischeine können ein Mal verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung; im übrigen der bisherige Fischereischein)
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
Kosten
- Sonderfischereischein/Jahresfischereischein: 17,50 Euro
- Fünf-Jahresfischereischein: 45,00 Euro
- Zehn-Jahresfischereischein: 86,00 Euro
Regelung für Jugendliche
Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren zukünftig ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben. Die Erteilung eines Jugendfischereischeins-Dokuments ist somit nicht vorgesehen. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre entrichtet werden.
| Zeitraum (Jahr) | Fischereiabgabe (Euro) | Gebühr (Euro) |
| 1 | 3,50 | 3,00 |
| 2 | 7,00 | 3,00 |
| 3 | 10,50 | 3,00 |
| 4 |
14,00 |
3,00 |
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Telefon: 06061 74-300
E-Mail schreiben
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr




