Kirchenaustritt

Für alle Michelstädter Einwohnerinnen und Einwohner besteht die Möglichkeit, einen Kirchenaustritt beim Bürgerbüro vorzunehmen.

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann von der austretenden Person persönlich erklärt werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.

Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, der oder dem die Personensorge zusteht, den Austritt erklären. Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht öffentlich beglaubigt sein.

Benötigte Unterlagen

gültiges Ausweisdokument

Kosten

30,00 Euro

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Telefon: 06061 74-300
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

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Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr