Melderegisterauskunft
Sie suchen eine Person? Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.
Eine Melderegisterauskunft kann persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro beantragt werden, wenn die Anfrage glaubhaft begründet werden kann.
Benötigte Unterlagen
- Es müssen genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift in Michelstadt, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern, evtl. frühere Namen gemacht werden, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.
- Als Nachweis des berechtigten Interesses gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestallung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder der Grundbuchauszug.
Bitte benutzen Sie den "Antrag auf Melderegisterauskunft", diesen finden Sie weiter unten zum Download.
Kosten
- 10,00 Euro je Person.
- Bei größerem Verwaltungsaufwand (Archivauskünfte): 30,00 bis 90,00 Euro.
- Wenn örtliche Ermittlungen erforderlich sind (waren): 60,00 bis 363,00 Euro
Die Gebühr ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen.
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Telefon: 06061 74-300
E-Mail schreiben
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr




