Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Wegen der notwendigen Unterschrift sowie der Abgabe von Fingerabdrücken (ab dem 6. Lebensjahr) muss der Antragsteller persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Benötigte Unterlagen
- alter Personalausweis oder im Fall einer Erstbeantragung oder Verlustmeldung des Personalausweises eine Personenstandsurkunde (Geburts-oder Heiratsurkunde)
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digitales Lichtbild
Das Passbild darf nur noch durch zertifizierte Anbieter erstellt und digital übermittelt werden. Dazu wird nach dem Erstellen des Fotos vom Dienstleister ein QR-Code zur Verfügung gestellt. Bei der Beantragung wird der QR-Code im Bürgerbüro der Stadt Michelstadt vorgelegt und das Foto kann sicher und direkt von der Stadtverwaltung abgerufen werden. Die Beantragung von Personalausweise oder Reisepässen mit ausgedruckten biometrischen Passbildern ist nicht mehr möglich.Im Stadthaus sind keine Foto-Automaten installiert, da bereits lokale Unternehmen für das neue Verfahren zertifiziert sind und diese Dienstleistung anbieten. Die Passbilder können beim dm-Drogeriemarkt in Michelstadt, Industriestraße 1, und bei Herbig Foto & Computer in Erbach, Hauptstr. 20, erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch.
Benötigt der Antragsteller den Personalausweis früher, kann in begründeten Einzelfällen ein sogenannter vorläufiger Personalausweis vom Bürgerbüro ausgestellt.
Kosten
- 27,60 Euro: Ausstellung an Personen unter 24 Jahren
- 46,00 Euro: Ausstellung an Personen über 24 Jahren
- 10,00 Euro: Vorläufiger Personalausweis
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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