Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen

Ist eine Sondernutzung einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Flächen geplant, muss hierfür bei der Abteilung für örtliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr eine Sondernutzungserlaubis gestellt werden. 

Sondernutzungen gewerblicher Art sind beispielsweise:

  • Verkaufswagen / Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller / Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen / Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung

Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Der Antrag einer Sondernutzungsgenehmigung muss rechtzeitig mit untem stehenden Formular bei der Abteilung für für örtliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr gestellt werden. 

Kontakt

Herr Ulrich

  • Abteilungsleiter

Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus

Telefon: 06061 74-118
E-Mail schreiben

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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