Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen
Ist eine Sondernutzung einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Flächen geplant, muss hierfür bei der Abteilung für örtliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr eine Sondernutzungserlaubis gestellt werden.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind beispielsweise:
- Verkaufswagen / Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller / Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen / Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Der Antrag einer Sondernutzungsgenehmigung muss rechtzeitig mit untem stehenden Formular bei der Abteilung für für örtliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr gestellt werden.
Kontakt
Herr Ulrich
- Abteilungsleiter
Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus
Telefon: 06061 74-118
E-Mail schreiben
Zuständiges Amt
Anschrift
Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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