Übermittlungssperren

Übermittlungssperren im Melderegister sind ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger.

Jede in Michelstadt gemeldete Person hat das Recht und die Möglichkeit, jederzeit der Datenübermittlung an bestimmte Institutionen zu widersprechen. Dies kann formlos, vorzugsweise postalisch oder persönlich im Bürgerbüro geschehen. Hierfür stellen wir Ihnen auf dieser Seite einen entsprechenden Online-Antrag zur Verfügung. Nach der Eintragung bleibt die Sperre im Melderegister bis zu ihrem Widerruf bestehen.

Übermittlungssperren können eingerichtet werden gegen die Weitergabe der Daten 

  • an Religionsgesellschaften
  • für Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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Telefon: 06061 74-300
E-Mail schreiben

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 18:00 Uhr