Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Gartenabfälle müssen kompostiert oder über die Biotonne und den Wertstoffhof entsorgt werden. In Ausnahmefällen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (z. B. Strauch-, Baumschnitt, Kartoffelkraut, Laub) erlaubt, wenn es im Außenbereich und unter folgenden Voraussetzungen stattfindet:

  • Verbrennung nur außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Material nur dort verbrennen, wo es angefallen ist
  • Verbrennung nur bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Keine Entstehung von Rauch- und Geruchsbelästigung
  • Verbrennung gegen den Wind
  • Feuer unter ständiger Kontrolle
  • Stets geeignete Löschmittel (z.B. Eimer Sand, Spaten, Wasser oder Feuerlöscher) bereithalten
  • Keinen Brandbeschleuniger verwenden
  • 100 Meter Abstand von Gebäuden und Fernstraßen, 50 Meter von allen anderen Verkehrswegen, 35 Meter zu sonstigen Gebäuden, 20 Meter von Baumgruppen und 5 Meter von der Grundstücksgrenze

Die Verbrennung muss in jedem Fall bei unserer Abteilung für örtliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr über unten stehendes Formular oder unseren Online-Service angemeldet werden.

Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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