Verkehrsbeschränkung

Ist eine Baustelle geplant, die den Verkehr beeinträchtigt, muss ein Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO bei der Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr gestellt werden. Der Antrag erfordert detaillierte Angaben zu Ort, Dauer, Art der Verkehrsbeschränkungen sowie einen Verkehrszeichenplan oder Regelplan. 

Vor der schriftlichen Erteilung der Anordnung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Oftmals ist neben der verkehrsrechtlichen Anordnung auch eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen (z.B. Containeraufstellung) erforderlich.

Kontakt

Herr Ulrich

  • Abteilungsleiter

Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus

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Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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