Inklusion – Vielfalt ist eine Chance

Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft trat. Die zentrale Aussage: Es ist normal, verschieden zu sein, d.h. Behinderung ist normaler Bestandteil menschlichen Lebens und wird als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention sieht die Einlösung dieses Rechtes auf umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung von Staat und Gesellschaft vor. Dieser Konvention sieht sich Michelstadt verpflichtet.