Ausnahmegenehmigungen für das gesperrte Teilstück der Einhardstraße in Steinbach und des Verbindungsweges zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn 2024 bis 2026
Ab sofort können Ausnahmegenehmigungen für das gesperrte Teilstück der Einhardstraße zwischen der Dresdener Straße und der Mossauer Straße sowie für den Verbindungsweg zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn beantragt werden.
Antragsberechtigt für die Ausnahmegenehmigung des Teilstückes der Einhardstraße sind Personen, die Ihren Hauptwohnsitz im Stadtteil Steinbach haben. Für den Verbindungsweg zwischen Weiten-Gesäß und Vielbrunn gilt der Hauptwohnsitz in Weiten-Gesäß oder Vielbrunn.
Die Ausnahmegenehmigungen sind, wie die letzten Jahre auch, auf drei Jahre befristet. Die Gültigkeit der Genehmigung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Ausnahmegenehmigung wird personenbezogen ausgestellt. Die Gebühr für die jeweilige Genehmigung beträgt einmalig 11,- Euro, welche auf eines unserer Konten nach Antragstellung überwiesen werden oder der Bezahlprozess im Rahmen des digitalen Vorgangs abgewickelt werden kann.
Die digitale Antragsstellung inklusive Bezahlprozess finden Sie unter Digitales Rathaus
Zu beachten ist, dass erst nach Einreichung und Prüfung des Antrages und vollständiger Zahlung der Gebühr die Ausnahmegenehmigung versendet wird.