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Am 1. März beginnt Brut- und Setzzeit

Der Frühling naht und bald ist wieder der Nachwuchs von Vögeln und Wildtieren in unseren Wäldern, auf Feldern und Gewässern unterwegs. Um die wildlebenden Tiere in der Brut- und Setzzeit besonders zu schützen und die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht zu stören, gilt vom 1. März bis zum 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde in der Gemarkung Michelstadt. Nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Michelstadt müssen Hunde im genannten Zeitraum im gesamten Feld-, Forst- und Brachbereich – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Plätzen, Gewässern, Wegen und Gräben – an der Leine geführt werden.

Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden. Dieses Geschehen spielt sich oft im dichtem Gras oder im Unterholz ab und ist schwer zu erkennen. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.

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